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Staatsphilosophie Die Frage nach dem gerechten Staat Die Frage nach dem idealen Staat beschäftigt die Philosophie schon seit der Antike. Der Grund dafür ist die Tatsache, daß er die Grundlage des menschlichen Zusammenlebens ist. Doch wo Menschen zusammenleben kommt es unvermeidlich zu Interessenkonflikten, die zu lösen sind. Ganz zwangsläufig ergibt sich daraus die Frage nach dem idealen Staat, der ein gerechtes Zusammenleben seiner Mitglieder sichert. I. Klassiker der Staatsphilosophie
II. Legitimation des Staats und staatlicher Zwangsgewalt Es ist durchaus nicht selbstverständlich, daß der Staat als Form des Zusammenlebens legitim ist, und jeder gezwungen werden kann, sich seinen Regeln zu unterwerfen. Noch weniger selbstverständlich ist, daß der Staat ein Recht haben soll, die Einhaltung dieser Regeln durch Zwangsmaßnahmen gegen seine Mitglieder zu sichern. Bevor man daher die Frage nach dem gerechten Staat stellen kann, muß man zuerst die Frage klären, ob der Staat und seine Zwangsgewalt als solche legitim sind. Die Legitimität läßt sich spieltheoretisch aufweisen. Man stelle sich einen Urzustand vor, in dem jeder ein Recht auf alles hat. Dies ist so lange möglich, wie keine Berührungspunkte zwischen den Individuen bestehen. Sobald sich ihre Sphären überschneiden, kommt es zu Interessenkonflikten (Extremes Beispiel: A möchte B töten, B möchte am Leben bleiben). Die Individuen deren Sphären sich überschneiden kommen zu der Erkenntnis, daß es vernünftig ist, auf einige Freiheiten zu verzichten und sich an gewisse einschränkende Regeln zu halten, da sie damit für sich den größten Nutzen erreichen. Durch diese Überlegungen wird der Staat als Institution legitimiert. Nun ist es aus spieltheoretischer Sicht für einen Einzelnen am vernünftigsten, gegen die Regeln zu verstoßen, während sich die anderen daran halten (z.B. Diebstahl als Verstoß gegen die Regeln über das Privateigentum). Es muß also eine Institution geschaffen werden, die den Nutzen des Regelverstoßes für den Einzelnen kompensiert. (z.B. angemessene Strafe für den Diebstahl) Diese Institution ist die staatliche Zwangsgewalt, die durch diese Überlegungen ihre Legitimation erfährt. Durch diesen Ansatz wird auch der Forderung nach 'Herrschaftsfreiheit' oder Anarchie das Wasser abgegraben. Sie erweist sich aufgrund der Voraussetzung, daß jeder Mensch in erster Linie vernünftig und nicht moralisch handelt, als reine Utopie.
III. Der gerechte Staat - Die Theorie von John Rawls (*1921) Rawls stellt sich die Gesellschaft als ein System der Zusammenarbeit vor, das die Interessen jedes einzelnen Mitglieds befördern soll. Eine solche Kooperation zu wechselseitigem Vorteil ist durch eine Identität der Interessen die Zusammenarbeit soll für jeden ein besseres Leben möglich machen und gleichzeitigen Interessenkonflikt charakterisiert: jeder will einen möglichst großen Anteil aus der gemeinsam hervorgebrachten 'Nutzenmenge'. Die Prinzipien der Konflikt-Lösung, nach denen die Vorteile und Lasten der gemeinsamen Arbeit festgelegt werden, sind mit den Prinzipien der distributiven Gerechtigkeit, d.h. Gerechigkeit in der Verteilung der Güter, identisch. Gerechtigkeit ist für Rawls (wie in der philosophischen Tradition üblich) die notwendige Bedingung einer lebensfähigen Gesellschaft, weshalb ihr absolute Priorität zukommt: Wie effizient und stabilisierend Gesetze und Institutionen auch immer sein mögen wenn sie ungerecht sind, müssen sie auf jeden Fall verändert werden. Um Prinzipien der Gerechtigkeit zu bestimmen, die Anspruch auf allgemeine Zusimmung haben, schließt Rawls an klassische Theorien des Gesellschaftsvertrags (Locke, Rousseau, vor allem Kant) an. Die Grundfrage von Rawls' vertragstheoretischer Begründung der Gerechtigkeit lautet:
Gerechtigkeitsprinzipien lassen sich, so die Grundthese, aus dem rationalen Selbstinteresse ableiten, sofern es nur unter bestimmten idealen Bedingungen agiert.
Der Urzustand
Die zwei Gerechtigkeitsgrundsätze
Dabei hat der erste Grundsatz Vorrang vor dem zweiten, und bestimmte Freiheiten dürfen nur zugunsten des Gesamtsystems der Freiheiten eingeschränkt werden. Als Beispiel führt Rawls an, es könne berechtigt sein, die Gewissensfreiheit zugunsten der Aufrechterhaltung von Gesetz und Ordnung einzuschränken. Allerdings darf keine Einschränkung der Freiheiten für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Verhältnisse vorgenommen werden. Das erste Prinzip bezieht sich auf Grund(Menschen)-Rechte; das zweite Prinzip betrifft materielle und nichtmaterielle Interessen. Beide Prinzipien gelten nicht unmittelbar unseren Alltagsproblemen, sondern beziehen sich zunächst nur auf die Grundstruktur einer politischen Gemeinschaft: auf ihre Verfassung und ihre Sozial- und Wirtschaftsordung. Beide zusammen begründen im wesentlichen einen liberalen und sozialen Rechtsstaat: eine konstitutionelle Demokratie, in die eine kompetitive Ökonomie eingebunden ist. Keineswegs gilt der freie Markt für sich als die gerechte Wirtschaftsordnung. Zu ihr gehören vielmehr auch politische Rahmenbedingungen wie zum Beispiel Kartellbestimmungen und vieles andere die Richtungen der wirtschaftlichen Tätigkeit mitsteuern.
'A Theory of Justice' Natürlich sind seine Thesen nicht unwidersprochen geblieben. Dabei gilt als Haupteinwand, daß er es versäumt hat, die Frage der Herrschaftslegitimation zu klären (siehe II.)
Literatur:
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