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Kants Moralphilosophie als Beispiel einer deontologischen Theorie der Ethik
So beginnt die "Grundlegung zur Metaphysik der Sitten". Kant lehnt damit die Auffassung seiner Vorgänger und Zeitgenossen ab, die Moral sei auf Bedürfnisse, Wünsche oder Neigungen zu gründen das gilt ebenso für das Nützlichkeitsprinzip des Utilitarismus. Das, was ohne Einschränkung gut ist, ist in keiner Weise relativ, sondern schlechthin oder absolut gut. Die Sittlichkeit kann deshalb nicht die funktionale Tauglichkeit von Handlungen oder Gegenständen, Zuständen, Ereignissen und Fähigkeiten für vorgegebene Absichten bezeichnen, auch nicht bloß die Übereinstimmung mit Brauch und Sitte oder den Rechtsverbindlichkeiten einer Gesellschaft. Denn in all diesen Fällen ist das Gutsein durch günstige Voraussetzungen oder Umstände bedingt. Das schlechthin Gute ist aber von seinem Begriff her ohne jede einschränkende Bedingung, also unbedingt, es ist an sich und ohne weitere Absicht gut. Als schlechthin gut sieht Kant allein den guten Willen an (Anm.: Wille ist hier nicht zu verstehen im Sinne von Wunsch; es ist vielmehr die Aufbietung aller Mittel, soweit sie in unserer Gewalt sind), den er mit Hilfe des Begriffs der Pflicht erläutert: Der gute Wille liegt nicht schon dort vor, wo man die sittliche Pflicht aufgrund irgendwelcher Bestimmungsgründe tut; die Sittlichkeit einer Person besteht nicht in bloßer Pflichtgemäßheit, die Kant Legalität nennt. Denn die bloße Pflichtgemäßheit (sittliche Richtigkeit) einer Handlung hängt von den Bestimmungsgründen ab, aus denen man die Pflicht befolgt, ist also bedingt, nicht unbedingt gut. Das Kriterium der Sittlichkeit, das uneingeschränkte Gutsein, wird erst dort erfüllt, wo das sittlich Richtige aus keinem anderen Grund ausgeführt wird, als weil es sittlich richtig ist, dort also, wo die Pflicht selbst gewollt ist und als solche erfüllt wird. Nur in solchen Fällen spricht Kant von Moralität. Für die Moralität stellt Kant ein Kriterium auf, den kategorischen Imperativ. Durch ihn gewinnt die Moralität einen objektiven Grundzug, während das persönliche Gewissen seine Bedeutung verliert. In seiner allgemeinsten Formulierung lautet der kategorische Imperativ:
Kants Grundidee ist also die uneingeschränkte Verallgemeinerbarkeit der Maxime. Indem Kant Maxime zum Gegenstand des kategorischen Imperativs macht, gelingt es ihm, die Moralität von Handlungen unabhängig von Folgen, Neigungen oder Gefühlen zu machen. Seiner Ansicht nach muß die (praktische) Vernunft auf die Form des Prinzips achten, das die Handlung steuert. Jede moralische Handlung geschieht auf der Grundlage einer bewußten Absicht, einer Maxime. In einer gegebenen Handlungssituation bieten sich dabei immer verschiedene Maximen an. (Bei einem Spendenaufruf anläßlich einer Naturkatastrophe könnten die Maximen heißen: "Ich helfe Menschen in Not", "Ich will mein Image pflegen", "Ich halte mein Geld zusammen" etc.). Unter den möglichen Maximen wählt die Vernunft nun die richtige aus, indem sie sie am kategorischen Imperativ als Maßstab mißt. Daraus ergeben sich auch Maxime, die zu einem Selbstwiderspruch führen ("Ich will mir Geld leihen, ohne die Absicht zu haben, es zurückzuzahlen.") oder solche, die mit einer moralisch wünschenswerten Welt unvereinbar sind ("Ich will mich nur um mich selbst kümmern und nicht um die Probleme anderer."). Wie entscheidet nun die Vernunft, was eine moralisch erstrebenswerte Welt ist? Sie muß von dem moralischen Ideal ausgehen, das mit dem kategorischen Imperativ einhergeht. In einere anderen Formulierung des kategorischen Imperativs hebt Kant dieses Ideal eigens hervor:
Das moralische Ideal besteht also im Respekt vor dem Menschen. Um es weiter zu verdeutlichen, spricht Kant von der regulativen Idee des Reichs der Zwecke. Dieser Begriff bezeichnet eine gedachte menschliche Gesellschaft, in der die Freiheit aller Menschen in gleichem Maße berücksichtigt wird. Jeder Bürger im Reich der Zwecke ist Untertan und souveräner Gesetzgeber ineins. So gelangt Kant zu einer dritten Formulierung des kategorischen Imperativs:
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